Welche Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Mitarbeiterschulungen | Rechtssicherheit | Arbeitssicherheit

Unterweisungen sind wichtig, um Arbeitssicherheit zu gewährleisten und Haftungsrisiken zu minimieren. Aber welche müssen gemacht werden und welche sind optional?

Kurz gesagt: Es gibt keine offizielle Liste an Themen, zu denen Ihre Mitarbeiter*innen geschult werden müssen. Laut Gesetz müssen Mitarbeiter*innen über alle realistischen Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit ihren Aufgaben aufgeklärt werden.

Um festzustellen, welche Unterweisungen nötig sind, haben daher Unternehmen jeder Größe die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und darauf basierend zu unterweisen.

Die gute Nachricht ist: Es gibt zusätzlich zur Gefährdungsbeurteilung einige erste Richtlinien und Orientierungshilfen, um zu beurteilen, ob eine Unterweisung notwendig ist.

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Anlässe: Wann muss man unterweisen?

Statt einer Themen-Liste gibt es einige Anlässe, die eine Unterweisung verpflichtend machen. Eine Unterweisung muss durchgeführt werden:

  • vor Aufnahme der Tätigkeit

  • bei einer Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereichs

  • bei Einführung oder Änderung von Arbeitsmitteln

  • bei Einführung neuer Arbeitsstoffe

  • bei Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und

  • nach Unfällen oder Ereignissen und Beinaheunfällen

  • wenn die Arbeitsplatzevaluierung oder spezifische Verordnungen eine Unterweisung fordern (z. B. die verpflichtende Jährliche Unterweisung gemäß Bauarbeiterschutzverordnung (§ 154 BauV))

Zu welchen Themen muss man unterweisen?

Für einige spezielle Tätigkeiten oder Bereiche gibt es eine gesetzlich verankerte Unterweisungspflicht, sofern Arbeitnehmer*innen damit in Kontakt kommen. Ein Beispiel dafür ist die verpflichtende Unterweisung über sichere Verfahren gemäß Sprengverordnung (§ 4 Abs. 1 Z 5 SprengV).

Die folgenden Themen stellen eine Auswahl der häufigsten Unterweisungsinhalte dar, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ganz grundsätzlich gilt: Lieber einmal zu viel unterweisen, als zu wenig.

Allgemeine Arbeitssicherheit

In Österreich leitet sich die Notwendigkeit von Unterweisungen in den aller meisten Fällen aus dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) ab. Zusätzliche Notwendigkeiten ergeben sich aus Verordnungen wie zum Beispiel die verpflichtende jährliche Schulung zur Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA-Verordnung § 7 Abs. 1 PSA-VO).

Aus dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und verschiedenen Verordnungen ergeben sich unter anderem:

Allgemeine Sicherheits- und Gesundheitsschutzunterweisung

Brandschutzunterweisung

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Korrekte Verwendung von Arbeitsmitteln

Nahezu alle Arbeitnehmer*innen verwenden sogenannte Arbeitsmittel, also Maschinen, Geräte oder Werkzeuge, um Ihrer Tätigkeit nachzugehen. Der sichere Umgang mit solchen Arbeitsmitteln muss laut Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) sichergestellt werden und umfasst:

Korrekte Verwendung von Arbeitsmitteln und Maschinen

Wartung und Instandhaltung

Besondere Gefahrenquellen bei bestimmten Arbeitsmitteln

Gefährliche Arbeitsstoffe

Wer mit gefährlichen Arbeitsstoffen arbeitet, muss über Risiken und korrekte Handhabung dieser Stoffe aufgeklärt werden. Dazu gehören nicht nur Asbest oder Blei, sondern auch weniger prominente gefährliche Stoffe wie Mehlstaub, Isocyanate oder Reinigungsmittel.

Handhabung von Gefahrenstoffen

Gefahrenkennzeichnung, Sicherheitsdatenblätter

Lagerung, Handhabung, Entsorgung

Bildschirmarbeitsplätze

Das Arbeiten an Bildschirmen birgt einige bekannte Gesundheitsrisiken für Augen und Bewegungsapparat. Deswegen verlangt auch hier der Gesetzgeber entsprechende Unterweisungen in:

Ergonomie

(Bildschirm-)Pausenregelungen

Sehhilfen

Was gibt es beim Unterweisen noch zu beachten?

Wichtig beim Unterweisen ist vor allem, dass die Unterweisung nachweislich stattgefunden hat und der Unterwiesene die Inhalte verstanden hat.

Viele Betriebe nutzen bei analogen Schulungen Teilnahmelisten, Unterschriftenlisten, kleine Abfragen oder selbst erstellte Tests und Zertifikate. Die manuelle Ausstellung und Dokumentation all dieser Nachweise ist jedoch zeitaufwendig und mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden.

Gerade deswegen vertrauen immer mehr Unternehmen auf digitale Unterweisungsplattformen wie LENA. Schulungen, Unterweisungen oder Arbeitsanweisungken können mit wenigen Klicks inklusive der verpflichtenden Verständnisüberprüfung, also Tests, erstellt und zugeteilt werden. Ihre Teilnehmer*innen absolvieren die Trainings selbstständig innerhalb des von Ihnen vorgegeben Zeitraums und erhalten bei positivem Abschluss ein digital signiertes Zertifikat. Das erspart viel Aufwand und sorgt dafür, dass niemand durchrutscht.

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