Wer sich zum Einsatz von Fremdpersonal entscheidet, muss sich bewusst sein, dass Leiharbeiter:innen hinsichtlich Arbeitnehmerschutzes wie eigene Mitarbeiter:innen behandelt werden müssen.
Alle Pflichten des Arbeitnehmerschutzes hinsichtlich Unterweisung, Schulung und Information sind genauso sorgfältig und lückenlos zu erledigen, wie bei eigenen Arbeitnehmer:innen.
Was ist eine Fremdfirma oder externe Firma?
Kann eine Arbeit wegen fehlender Fachkenntnis nicht durch Eigenpersonal geleistet werden oder fehlt es schlicht an verfügbarem Personal, ist es gängige Praxis vieler Unternehmen, sich der Arbeitsleistung von Leiharbeitskräften zu bedienen. Die Personalüberlassungsfirma wird oft als externe Firma oder Fremdfirma bezeichnet.
Wer muss die Mitarbeiter:innen einer Fremdfirma nun unterweisen?
Die Antwort ist simpel und nicht verhandelbar: der Auftraggebende.
Um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter:innen zu gewährleisten und Unfälle zu verhindern, bedarf es diverser Schutz- und Präventionsmaßnahmen. Auftraggebende sind klar in der Pflicht, sowohl die eigenen als auch die Mitarbeitenden der Fremdfirma auf gleiche Art und Weise zu unterweisen.