Arbeitsschutz bei Hitze im Freien

Rechtssicherheit | Arbeitssicherheit

Welche Schutzmaßnahmen müssen Arbeitgeber:innen im Sommer für Ihre Arbeitnehmer:innen in punkto Hitze, Sonne und Zecken treffen?

Mag. Monika Leinwather
Sicherheitsfachkraft, Geschäftsführung LENA

Viele Mitarbeiter:innen von Straßenbau-Betrieben, Forst- und Landwirtschaft, Gärtnereien, der Abfallentsorgung etc. verbringen einen Großteil ihrer täglichen Arbeitszeit im Freien.

Wenn die Temperaturen steigen, müssen Arbeitgeber:innen dieser Branchen auf Haut, Augen und den Kreislauf ihrer Mitarbeiter:innen achten.

Seit 1. Jänner 2026 ist diese Pflicht in Österreich in der neuen Hitzeschutzverordnung (Hitze-V) verankert.

Hitzeschutzverordnung – das Wichtigste auf einen Blick

Gilt seit:

1. Jänner 2026

Gilt bei:

Arbeiten im Freien

Auslöser:

Ab 30 °C „gefühlter Temperatur“ (Hitzewarnstufe 2 GeoSphere Austria)

Neue Pflichten:

Hitzeschutzplan, Unterweisung der Arbeitnehmer*innen, Klimatisierung von Krankabinen und Kabinen selbstfahrender Arbeitsmittel ab 1. Juni 2027

Kontrolle:

Arbeitsinspektorat kontrolliert ab Hitzewarnstufe 2

Ab wann greifen die Pflichten für den Hitzeschutz?

Ab einer „gefühlten Temperatur“ von 30 °C (Hitzewarnstufe 2 der GeoSphere Austria) sind Schutzmaßnahmen bei Arbeiten im Freien verpflichtend.

Die „gefühlte Temperatur“ berücksichtigt neben der Lufttemperatur auch Luftfeuchtigkeit, Wind und Sonnenstrahlung. Sie kann tagesaktuell auf der Website der GeoSphere Austria abgerufen werden.

💡 Tipp

Richten Sie eine tägliche Prüfroutine ein: Wer prüft morgens die Wetterwarnung? Wie werden Außendienstmitarbeiter*innen informiert?

Hilfreiche Websites: geosphere.at | UV-Belastung: uv-index.at

Hitzeschutzplan

Betroffene Unternehmen müssen einen Hitzeschutzplan erstellen und vorlegen können. Die wichtigsten Bestandteile eines Hitzeschutzplans sind:

  • Gefahrenevaluierung durch Hitze und UV-Strahlung am konkreten Arbeitsplatz

  • Schutzmaßnahmen

  • Verantwortlichkeiten

  • Notfallmaßnahmen

Die Hitzeschutzverordnung verlangt ausdrücklich, dass Beschäftigte über den Hitzeschutzplan bzw. seine Inhalte unterwiesen und informiert werden.

Kostenlose Vorlage: Sicherheitsunterweisung Hitze- und Sonnenschutz

Typische Gefahren der heißen Jahreszeit

Ein sonniger Arbeitstag bekommt durch folgende Faktoren einen bitteren Beigeschmack:

Überhitzung, Sonnenbrand oder Sonnenstich

Trockene, gereizte Augen

Insektenstiche und Zeckenbisse

Schnellere Hautalterung

erhöhtes Hautkrebsrisiko

Die Konsequenzen können akut, aber auch langfristig sein. Deswegen hat der Schutz vor Hitze, Sonne und Zecken im Freien hohe Priorität.

Häufige Gefahr: Sonnenstich und Überhitzung

Die Gefahren, die hier drohen, sind Kreislaufschwierigkeiten und Beeinträchtigungen des Gehirns. Sollte einer Ihrer Mitarbeiter:innen über ein Steifheitsgefühl im Nacken oder Übelkeit bzw. Kopf- oder Nackenschmerzen klagen, ist Handeln angesagt.

Auch die Kolleg:innen sollten über wirksame Erste-Hilfe-Massnahmen Bescheid wissen:

  1. in den Schatten bringen

  2. abkühlen (z. B. mit feuchten Tüchern)

  3. bei Bedarf in stabiler Seitenlage lagern

  4. darauf achten, dass der Kopf über der Herzlinie zu liegen kommt.

Bessert sich der Zustand nicht in kurzer Zeit, ist die Rettung zu alarmieren.

Häufig unterschätzt: Hitzeerschöpfung und Hitzschlag

Verliert der Körper zu viel Flüssigkeit, drohen ein geschwächter Kreislauf, Blutdruckabfall und ein Schockzustand. Sollten Kopfschmerzen, Kreislaufprobleme (Schwindel, Übelkeit), starke Schwitzanfälle, blasse und feuchte Haut, erhöhter Puls oder niedriger Blutdruck auftreten, sind Erste-Hilfe-Maßnahmen zu treffen.

Hier ist höchste Vorsicht geboten und unverzüglich die Rettung zu verständigen. Wird der Körper mit Wasser übergossen, unbedingt den Kopf auslassen.

Gefahr mit Eigenverantwortung: Zecken

Impfungen sind immer freiwillig. Allerdings sollten Sie bei Ihren Mitarbeiter:innen nachfragen, ob Impfschutz besteht.

Insbesondere wenn keiner besteht, sollten alle Arbeitnehmer:innen, die vorwiegend im Freien arbeiten,  sich täglich nach Dienstschluss nach angesaugten Zecken absuchen.

Die STOP-Regel bei Hitze

Das Prinzip kennen die meisten Arbeitsschutzverantwortlichen bereits: Die STOP-Regel gibt vor, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge getroffen werden sollten. Sie ist auch bei der Einhaltung der Hitzeschutzverordnung hilfreich:

S – Substitution

Wo immer möglich: Arbeiten in den frühen Morgenstunden oder in schattige bzw. überdachte Bereiche verlagern.

T – Technische Maßnahmen

  • Beschattung durch Sonnensegel, Überdachungen, Plane

  • Klimatisierung von Krankabinen und Kabinen selbstfahrender Arbeitsmittel (z. B. Erdbaumaschinen) – Nachrüstung bis 1. Juni 2027 verpflichtend

  • Neu angeschaffte Arbeitsmittel nach dem 1. Jänner 2026 müssen bereits bei der Anschaffung klimatisiert sein

O – Organisatorische Maßnahmen

  • Flexible Arbeitszeiten: Mittagshitze vermeiden

  • Zusätzliche Pausen im Schatten oder in gekühlten Räumen

  • Rotation bei besonders belastenden Tätigkeiten

  • Kommunikationskanal für Hitzewarnungen definieren

P – Persönliche Schutzmaßnahmen

  • Sonnenschutzmittel zur Verfügung stellen (mindestens LSF 30)

  • Geeignete Schutzkleidung (leicht, atmungsaktiv, UV-Schutz)

  • Ausreichend Flüssigkeit: 2–3 Liter Wasser oder ungesüßter Tee; bei extremer Hitze und schwerer Arbeit bis 1 Liter pro Stunde

  • Absolutes Alkoholverbot

  • Sonnenschutz für die Augen: Sonnenbrille mit CE-Kennzeichnung und breiten Bügeln

💡 Gut zu wissen

Der UV-Schutz gilt nicht nur im Hochsommer. Laut Verordnung ist UV-Schutz auch außerhalb der warmen Jahreszeit notwendig – etwa in Höhenlagen oder auf Wintersportanlagen.

 Digital über Gefahren und Maßnahmen aufklären

Arbeitnehmer:innen müssen über Gefahren und Maßnahmen aufgeklärt werden. Das gilt verpflichtend für Hitze, aber auch für viele weitere Aspekte der Arbeitssicherheit.

Mit einer Unterweisungsplattform unterweisen Sie Ihre Arbeitnehmer:innen nicht nur bequem digital, sondern reduzieren den Verwaltungsaufwand über alle Themen hinweg auf ein Minimum. Dank automatischer Dokumentation sind Sie mit LENA rechtssicher unterwegs.

Schulungsplattform

Sie wollen Ihre Mitarbeiter:innen nachweislich schützen?

Binnen Minuten einsatzbereit. Alle Funktionen. Ohne Zahlungsangaben.